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Regalprüfung nach DIN EN 15635

Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen - u.a. statische Regale- systematisch und regelmäßig zu prüfen. Die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 sollte dabei von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall erfolgen.

Unsere Regalinspektion nach DGUV umfasst:

​​

  • optische Inspektion Ihrer Lagereinrichtung durch unsere Regalprüfer, Regalinspekteure

  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach BGR 234

  • Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen gemäß DIN EN 15635

  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden

  • Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regalsystem und dem Aufbau

  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden und Empfehlungen zur Schadensbeseitigung direkt vor Ort

  • Schadenanalyse – Einschätzung der Nutzungssicherheit

  • Hinweise zur Vorbeugung von Regalbeschädigungen

  • evtl. fehlende Beschriftungen ergänzen (optional)

 

Bei einem positiven Ergebnis wird die Prüfung der Regalanlagen nach DIN 15635 rechtssicher zertifiziert, wodurch sie als Nachweis der Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen dient.

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