Regalprüfung nach DIN EN 15635
Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen - u.a. statische Regale- systematisch und regelmäßig zu prüfen. Die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 sollte dabei von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall erfolgen.
Unsere Regalinspektion nach DGUV umfasst:
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optische Inspektion Ihrer Lagereinrichtung durch unsere Regalprüfer, Regalinspekteure
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Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach BGR 234
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Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
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Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden
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Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regalsystem und dem Aufbau
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Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden und Empfehlungen zur Schadensbeseitigung direkt vor Ort
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Schadenanalyse – Einschätzung der Nutzungssicherheit
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Hinweise zur Vorbeugung von Regalbeschädigungen
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evtl. fehlende Beschriftungen ergänzen (optional)
Bei einem positiven Ergebnis wird die Prüfung der Regalanlagen nach DIN 15635 rechtssicher zertifiziert, wodurch sie als Nachweis der Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen dient.