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UVV-Prüfung Hubarbeitsbühne gemäß DGUV Grundsatz 308-002
Was beinhaltet die Prüfung?

 Gewerblich eingesetzte Arbeitsbühnen müssen gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) regelmäßig geprüft werden. Es handelt sich quasi um den "Arbeitsbühnen TÜV“. Durch die Prüfung können Mängel frühzeitig erkannt und natürlich auch entsprechend behoben werden. Das erhöht die Arbeitssicherheit sowie die Einsatzfähigkeit der Arbeitsbühne und verhindert hohe Reparaturkosten.

 

Grundlage für die UVV-Prüfung bildet in erster Linie die Betriebssicherheitsverordnung. Relevant sind weiterhin die DGUV Regel 100-500 (Betreiben von Arbeitsmitteln) und die DVUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention).

 

Im Detail wird Folgendes geprüft:

 

  • sicherheitsrelevante Bauteile bzw. Sicherheitseinrichtungen, Schräglagenmesseinrichtungen ect.

  • sämtliche Bewegungsfunktionen der Arbeitsbühne

  • Batteriezustand und Funktion

  • Hydrauliksysteme, Schlauchleitungen, Ventile und Notsenkeinrichtungen

  • Zustand aller Sicherheitskomponenten, die besonders von Verschleiß betroffen sind

 

Die UVV-Prüfung darf nur von einem Sachkundigen bzw. einer befähigten Person durchgeführt werden. Der Prüfer muss demnach die fachlichen Voraussetzungen mitbringen, um die Arbeitsbühnen kontrollieren zu können und er muss sich mit den für die Prüfung maßgeblichen Vorschriften auskennen.

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