Prüfung von kraftbetriebenen Toren (ASR A1.7.):
Gemäß ASR A1.7 ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass ein Sachkundiger den sicheren Betrieb der Anlagen überprüft, bekundet und schriftlich protokolliert sowie die Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen vornimmt. Die Prüfung erfolgt dabei vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend mindestens einmal im Jahr.
Es gibt keine Einschränkungen in Form eines Bestandsschutzes. Der Betreiber ist verpflichtet, im Rahmen der jährlichen Prüfung die Betriebskräfte auch an Toren zu messen, die bereits vor in Kraft treten der europäischen Norm in Betrieb genommen wurden.
Die ASR A1.7. auf einen Blick:
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Bei kraftbetätigten Toren ist der Betreiber verpflichtet, regelmäßig (min. 1x/Jahr) eine sicherheitstechnische Prüfung, inklusive Messung der Betriebskräfte, durchführen zu lassen.
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Die Durchführung darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden.
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Alle Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert werden.
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Werden die Betriebskräfte nicht eingehalten, liegt ein sicherheitsrelevanter Mangel vor, der behoben werden muss.
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Im Einsatz befindliche kraftbetätigte Türen und Tore haben grundsätzlich keinen Bestandsschutz.